ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

AGB „Markus Tröger Personal Training“

Hiermit werden zwischen Markus Tröger Personal Training (im folgenden MT-PT genannt) und dem Kunden folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen, die für alle künftigen Trainingseinheiten gelten. Alle Dienstleistungen unterliegen vollständig diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden. Bei Vertragsabschluss werden die AGB’s mit der Anmeldung zum Training anerkannt und sind somit rechtswirksam.

 

1 Leistungsgegenstand

1.1 MT-PT verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der gebuchten Trainingseinheiten in der Kleingruppe (Outdoor Fitness) oder individuell im Einzeltraining (Personal Training) zu betreuen.

1.2 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

 

2 Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit (Kleingruppe Outdoor Fitness) beträgt grundsätzlich 60 Minuten.

2.2 Die jeweiligen Zeiten und Orte werden online unter www.mt-pt.de oder per e-mail bekanntgegeben.

2.3 Das Training findet in der freien Natur statt. Entsprechend ist die Vorraussetzung für das Training das Tragen von wetter- und temperaturgeeigneter Sportbekleidung. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Kleidung je nach Witterung und eigenem Verhalten dreckig werden kann oder verschleisst. Dies berechtigt nicht zu Schadenersatzforderungen.Eine Möglichkeit zur Ablage oder zum Verschluss ist nicht vorhanden, da das Training unter Anderem auch daraus besteht, eine Laufstrecke zu bewältigen. Der Teilnehmer haftet für verlorene Gegenstände selbst.

2.4 Der Kunde versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Das HIIT in der Kleingruppe stellt ein Training im körperlichen Grenzbereich dar. Da in den Intervallspitzen Herzfrequenzen im Bereich des Maximalpulses möglich sind ist jeder Teilnehmer verpflichtet sich speziell auf diese Trainingsform hin von einem Facharzt auf Tauglichkeit untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Verletzung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Trainer sofort mitzuteilen. Alle Änderungen des Gesundheitszustandes sind dem Trainer sofort mitzuteilen.

2.5 Die Trainingsumstände im Personal Training werden bei jedem Kunden individuell festgelegt und variieren je nach Trainingsziel.

 

3. Haftung

3.1 MT-PT beschränkt die Haftung bei Sachschäden (z.B.: Brillen, Hörgeräte etc.) und Personenschäden auf grob fahrlässige und vorsätzliche Herbeiführung durch MT-PT und seine Erfüllungsgehilfen.

3.2 Mit Zustandekommen des Vertrags verpflichtet sich der Kunde einem Haftungsausschluss zuzustimmen.

3.3 MT-PT haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

3.4 Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von MT-PT vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.

3.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von MT-PT um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.

3.6 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des MT-PT Trainings und anderen von MT-PT durchgeführten Veranstaltungen auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

 

4 Zahlungsbedingungen

4.1 Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach der Trainingseinheit in bar oder per Überweisung.

4.2 Es gilt die jewiels aktuelle Preisliste. MT-PT behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

 

5 Verhinderung und Ausfall

5.1 Grundsätzlich trägt der Kunde das Risiko durch Krankheit und andere Art der persönlichen Verhinderung selbst. Eine verbindlich gebuchte Trainingseinheit kann bis 24 Stunden vor Erfüllung kostenfrei storniert werden. Danach wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

5.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, Krankheit des Trainers und das Fehlen adäquaten Ersatzes etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit verschoben.

 

6 Ersatzansprüche

Bei einer kurzfristigen Terminabsage durch MT-PT können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden nachgeholt bzw. gutgeschrieben.

 

7 Datenschutz

Die Informationen zum Datenschutz können SIe der Datenschutzerklärung auf dieser Website entnehmen.

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8 Geheimhaltung

8.1 MT-PT hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von MT-PT Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.

 

9 Sonstige Vereinbarungen

9.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als Verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie E-Mail, Fax, SMS und Telefon.

9.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äussern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

 

10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

10.2  Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

10.3 Als Gerichtsort wird Norderstedt vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.